Gesetz über das Wohlbefinden

02.07.2021

Das Gesetz über das Wohlbefinden ist die Grundlage der Gesetzgebung für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte dieses Gesetzes aufgeführt:

  • Eine Politik des Wohlbefindens ist für jeden Arbeitgeber verpflichtend.
    Diese Politik basiert auf allgemeinen Grundsätzen:
    • Risiken an der Quelle verhindern, beseitigen oder reduzieren
    • Vorrang für kollektiven Gefahrenschutz vor individuellem Gefahrenschutz
    • Schulungen und Informationen für Arbeiter bereitstellen

Beziehen Sie diese Politik in das gesamte Management Ihres Unternehmens ein.

  • Sie müssen über einen Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (IDGS) verfügen. Dieser Dienst wird die Risiken für die Mitarbeiter identifizieren. Für bestimmte Aspekte dieser Aufgabe müssen Sie jedoch einen externen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (EDGS) in Anspruch nehmen. Diese spezialisierten externen Dienste sind für die Gefährdungsbeurteilung zuständig, und separate Abteilungen sind für die ärztliche Überwachung der Arbeitnehmer verantwortlich.
  • Externe Dienste für technische Überwachung am Arbeitsplatz.
  • Vereinbarungen für die Arbeit mit Dritten (Auftragnehmer, Bauunternehmer), insbesondere für den Austausch von Informationen und die Koordination zwischen dem Auftraggeber und einem dritten Arbeitgeber oder Selbstständigen.
  • Beschäftigung von Leiharbeitnehmern bei Benutzern.
  • Regelung von temporären oder mobilen Baustellen: Beziehungen zwischen den verschiedenen Beteiligten bei der Realisierung eines Bauprojekts, Benennung von Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheit (Planung + Realisierung).
  • Der Hohe Rat für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz.
  • Der Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz mit dem Hauptaugenmerk auf Folgendes:
    • Auch in Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, in denen kein Ausschuss eingerichtet wurde, werden die Aufgaben des Ausschusses von der Gewerkschaftsdelegation wahrgenommen.
    • Wo es keinen Ausschuss oder keine Gewerkschaftsdelegation gibt, werden die Arbeitnehmer selbst direkt mit einbezogen.
  • Regelung zur Prävention von psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz, einschließlich Stress, Gewalt, Belästigung und unerwünschtem sexuellen Verhalten am Arbeitsplatz.
  • Maßnahmen zur Verhinderung des erneuten Auftretens schwerer Arbeitsunfälle.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Gefahrenverhütungsberater des internen und/oder externen Dienstes für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz.

Außerdem können Sie sich an die zuständige Regionaldirektion der Kontrolle des Wohlbefindens am Arbeitsplatz wenden.

Weitere Informationen zur Auslegung der Vorschriften können schriftlich bei der Generaldirektion Humanisierung der Arbeit angefordert werden.

In den nächsten Blog-Beiträgen werden wir etwas ausführlicher auf dieses Gesetz über das Wohlbefinden eingehen.

- Übersetzt aus dem Niederländischen von Sabrina Klob -